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Flugplatzordnung Ikarus
Flugordnung_2018_Endfassung.pdf
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Flugordnung des MFC Ikarus e.V. Altheim


1. Jeder Pilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
    Personen und Sachen nicht gefährdet und gestört werden.


2. Bei Flugbetrieb von mehr als drei Piloten ist ein Flugleiter einzusetzen, der den Flugbetrieb überwacht
    bzw. ordnend eingreift. Er ist weisungsberechtigt gegenüber allen Personen am Platz. Für den Fall, dass
    der Flugleiter selbst fliegen will, muss ein zweiter Flugleiter eingetragen sein, der die Aufgaben des ersten
    Flugleiters übernimmt, solange dieser fliegt.


3. Ohne Flugleiter dürfen Modelle über 2 kg nur mit Kenntnisnachweis geflogen werden; Jugendliche
    unter 14 Jahren dürfen ohne Flugleiter nur Modelle bis 2 kg fliegen.


4. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer in Erster Hilfe ausgebildeten Person (z.B.
    Führerscheininhaber) durchgeführt werden.


5. Jeder Pilot trägt sich vor dem ersten Start ins Flugbuch ein und nach dem letzten Start wieder aus.
    Besondere Vorkommnisse (Abstürze, Verletzungen von Personen, Sachbeschädigungen, Flurschäden,
    Beschwerden Dritter) müssen ins Flugbuch eingetragen werden.


6. Jeder Pilot hat das Frequenzüberwachungssystem zu benutzen und sich vor dem Einschalten des
    Senders davon zu überzeugen, dass sein Kanal frei ist, ausgenommen im 2,4 GHz- Band. Für eventuelle
    Schäden durch Missachtung dieser Regeln haftet der Verursacher.


7. Jeder Pilot muss über eine ausreichende Versicherung verfügen. Seine Fernsteueranlage muss den
    gültigen Bestimmungen entsprechen.


8. Außer den Piloten und dem Ordnungspersonal hat sich während des Flugbetriebes niemand
    auf dem Flugfeld aufzuhalten. Zuschauer müssen sich grundsätzlich hinter dem Sicherheitszaun
    aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.


9. Die Piloten haben sich während des Flugbetriebs seitlich der Startbahn im gekennzeichneten
    Bereich (siehe Skizze) aufzuhalten. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies zwingend notwendig ist.


10. Der genehmigte Flugraum hat einen Radius von 400m um den Pilotenstandort. (s. Skizze). Das Anund
      Überfliegen des Vorbereitungs-, Aufenthalts- und Zuschauerraums, des Parkplatzes und von
      Personen oder Tieren ist strengstens untersagt. Befinden sich Personen auf den Nachbargrundstücken, so
      dürfen auch diese Grundstücke nicht an- und überflogen werden. Straßen und Wege innerhalb des
      Flugraumes dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden; das gilt nicht für Start- und
      Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wegeabschnitt auf mindestens 25
      m Breite keine Personen oder störende Gegenstände ( z.B. Kfz ) befinden.


11. Bei Start- und Landevorgängen muss die Piste frei und eine klare Absprache getroffen sein. Start
      und Landung sind jeweils durch Zuruf anzukündigen. Modelle mit stehendem Verbrennungsantrieb
      und Segler haben Vorrang bei der Landung.


12. Flugmodelle sind während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer zu beobachten. Bemannten
      Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.


13. Ferngesteuertes Rollen motorbetriebener Modelle im Vorbereitungsraum ist untersagt.


14. Modelle mit Kolbenmotor dürfen einen Schallpegel von 82 dB(A)/25 m nicht überschreiten, bei
      Modellen mit Turbinenstrahltriebwerk gilt ein Schallpegel von 90 dB(A)/25 m.


15. Für jedes auf dem Fluggelände betriebene Flugmodell mit Verbrennungsmotor ist ein Lärmpass
      anzulegen; bei technischen Veränderungen hinsichtlich der Lärmemissionen ist dieser Lärmpass
      anzupassen. Der Lärmpass ist bei Einsatz des Flugmodells mitzuführen.


16. Modelle über 250 Gramm unterliegen der Kennzeichnungspflicht.


17. Das Gewicht jeglicher Flugmodelle ist auf 25 Kg begrenzt.


18. Erlaubte Flugzeiten sind täglich von 8:00 Uhr bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.


19. Es dürfen nur max. sechs Flugmodelle mit Kolbenmotoren bzw. max. zwei Flugmodelle mit
      Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden; bei gemischtem Betrieb dürfen max. zwei Modelle
      gleichzeitig betrieben werden.


20. Turbinenmodelle dürfen nicht im Park- und Aufenthaltsbereich betrieben werden. Während des
      Turbinenlaufes dürfen sich keine Personen oder lose Sachen im Einwirkungsbereich des Abgasstrahles
      befinden. Grundsätzlich ist die Turbine beim Start mit dem Lufteinlauf gegen den Wind zu richten. Vor der
      Inbetriebnahme muss ein geeigneter Feuerlöscher in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen.


21. Gastflieger dürfen nicht alleine fliegen oder Testläufe von Verbrennungsmotoren durchführen.
      Sie haben sich bei einem anwesenden Vereinsmitglied anzumelden und einen Versicherungsnachweis
      sowie den Lärmpass vorzulegen. Sie bestätigen im Flugbuch die Anerkenntnis dieser Flugordnung.

 


      Der Vorstand des Modellflugclub ( MFC ) Ikarus e.V. Altheim, am 24.03.2018